Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teil A: Allgemeine Bestimmungen

  1. Anwendungsbereich

 1.1       Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der DAMCON GmbH, Eiswerderstr. 20, 13585 Berlin (im Folgenden: Damcon).

1.2       Alle Angebote von Damcon richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden: Kunde).

1.3       Für die vertragliche Beziehung zwischen Damcon und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB, soweit mit dem Kunden keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Anderslautenden AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Die Einbeziehung von abweichenden AGB des Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Damcon.

1.4       Die Regelungen dieser AGB finden Anwendung, soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde. Die Regelungen in Teil A dieser AGB finden Anwendung, soweit in Teil B der AGB keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

  1. Leistungen

Damcon bietet Dienst- und Agenturleistungen im Bereich des Online-Marketing an. Hierzu zählen insbesondere Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenmarketing (SEA), Affiliate-Marketing sowie weitere Media-Leistungen. Der konkrete Umfang der jeweiligen Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvertrag sowie aus Teil B der vorliegenden AGB.

  1. Vertragsschluss

 3.1       Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde das Angebot von Damcon durch Unterschrift oder Erklärung in Textform bestätigt.

3.2       Der Gegenstand des Vertrags ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenem Einzelvertrag sowie aus Teil B der vorliegenden AGB.

  1. Leistungsänderungen

4.1       Wünscht der Kunde nachträglich Änderungen der zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen, so richtet er eine Anfrage in Textform an Damcon.

4.2       Als Änderungswünsche gelten insbesondere Änderungen des Leistungsumfangs die nicht Gegenstand der Vereinbarung der Parteien sind, unerheblich ob es sich um einen Mehr- oder Minderaufwand handelt, sowie Änderungen in Bezug auf die Vertragslaufzeit.

4.3       Damcon ist nicht verpflichtet, den Änderungswünschen des Kunden nachzukommen.

4.4       Damcon prüft die Umsetzbarkeit und die Auswirkungen des Änderungswunsches. Hierbei werden insbesondere mögliche Auswirkungen auf die bereits vereinbarten Leistungen, die Einhaltung von Terminen, die Vertragsdauer und/oder die Vergütung berücksichtigt. Damcon teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung in Textform mit. Sofern der Kunde erhebliche Änderungen des Leistungsumfangs gewünscht hat, erhält er von Damcon ein Änderungsangebot, das mit Bestätigung des Kunden in Textform wirksam wird.

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung

5.1       Es gilt die im Vertrag festgelegte Vertragslaufzeit.

5.2       Haben die Parteien einen Vertrag über wiederkehrende Leistungen geschlossen (Dauerschuldverhältnis), so gilt der Vertrag zunächst für 6 Monate. Wird der Vertrag nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um 6 weitere Monate. Wurde im geschlossenen Einzelvertrag eine abweichende Vertragslaufzeit und eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart, so haben die im Einzelvertrag festgelegten Laufzeiten und Fristen Vorrang.

5.3       Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen von wichtigen Gründen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei schuldhaft gegen die ihr obliegenden vertraglichen Pflichten verstößt. In diesem Fall ist der jeweils anderen Partei zunächst die Möglichkeit zur Abhilfe innerhalb von 30 Tagen einzuräumen, es sei denn, dies wäre nach den konkreten Umständen zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt zudem insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung für zwei Monate in Verzug gerät und Damcon den Kunden erfolglos gemahnt hat. Ein wichtiger Grund liegt ferner insbesondere dann vor, wenn über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird.

5.4       Entzieht der Kunde Damcon die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugangsdaten oder Zugänge, steht Damcon nach einmaliger Fristsetzung ein Recht zur fristlosen Kündigung zu. In diesem Fall bezahlt der Kunde an Damcon eine Pauschale, die der Höhe von drei Monatsvergütungen entspricht. Liegt dem Vertrag eine variable Vergütung zugrunde, berechnet sich die Höhe der Monatsvergütungen aus dem Durchschnitt der zurückliegenden sechs Monate vor Entziehung der Zugangsdaten oder Zugänge.

5.5       Sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies kann per E-Mail an service@damcon.net erfolgen, alternativ postalisch.

  1. Preise und Bezahlung

6.1       Die Höhe der vom Kunden zu entrichtenden Vergütung wird zwischen den Parteien einzelvertraglich vereinbart. Bei den vereinbarten Preisen handelt es sich um Nettopreise.

6.2       Damcon stellt dem Kunden in den einzelvertraglich vereinbarten Intervallen Rechnungen aus. Die Rechnungen sind sofort fällig, soweit einzelvertraglich keine andere Regelung getroffen wurde.

  1. Haftungsbeschränkung

7.1       Damcon haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Damcon nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

7.2       Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung summenmäßig auf die Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt.

7.3       Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Geschäftsführer, der leitenden Angestellten, der Mitarbeiter sowie der Erfüllungsgehilfen von Damcon.

7.4       Bei Systemausfällen beschränkt sich die Haftung von Damcon der Höhe nach auf die Vergütung, die im Zeitraum des Systemausfalls angefallen wäre.

7.5       Damcon haftet nicht für Beeinträchtigungen seiner Angebote, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die Damcon nicht zu vertreten hat. Hierunter fallen insbesondere höhere Gewalt, Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von Damcon handeln oder Systemausfälle außerhalb der Sphäre von Damcon wie beispielsweise Internetausfälle.

  1. Pflichten des Kunden

8.1       Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Damcon die vertragliche geschuldete Leistung erbringen kann. Dies umfasst insbesondere die Zurverfügungstellung von Zugangsdaten zu Accounts, Unterlagen sowie sonstige Informationen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.

8.2       Der Kunde ist verpflichtet, von sämtlichen Daten/Informationen, die an Damcon übermittelt werden, Sicherungskopien anzufertigen und diese bereitzuhalten. Damcon ist berechtigt, die Daten beim Kunden jederzeit erneut anzufragen.

8.3       Sofern der Kunde von Damcon während des Bestehens des Vertragsverhältnisses Zugangsdaten, insbesondere Passwörter, zu Servern von Damcon oder zu Accounts, die bei Drittanbietern unterhalten werden, erhält, ist er verpflichtet diese vertraulich zu behandeln und entsprechend zu sichern. Im Falle des Verlusts und/oder der Kenntniserlangung durch unbefugte Dritte hat der Kunde dies Damcon unverzüglich mitzuteilen.

8.4       Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist Damcon in diesem Zeitraum von seiner Leistungspflicht befreit, ohne dass die Leistungen gesondert angeboten werden müssen. Der Vergütungsanspruch von Damcon bleibt in diesem Zeitraum bestehen.

  1. Rechte von Damcon

9.1       Damcon ist es gestattet, sich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen der Hilfe von Dritten  (z.B. Google, Microsoft Advertising, Yahoo, Affiliate-Netzwerke, Publisher)  zu bedienen

9.2       Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist Damcon nicht dazu verpflichtet, die im Rahmen der Vertragserfüllung in Anspruch genommenen Drittanbieter zu überwachen.

9.3       Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist Damcon berechtigt, Schutzrechte wie Namen, Marken und andere Kennzeichen des Kunden im Rahmen der Leistungserbringung zu verwenden.

9.4       Damcon ist berechtigt, im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen Dritter, Daten und Informationen des Kunden an den Dritten zu übermitteln, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.

9.5       Damcon ist nichtausschließlich berechtigt, die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse jederzeit zur Marketing- bzw. Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann Damcon insbesondere Vervielfältigungen der Arbeitsergebnisse oder einzelner Teile hiervon herstellen, diese öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Damcon wird hierbei auf die Rechte des Kunden sowie auf die Rechte Dritter Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls auf diese hinweisen und den Kunden bzw. den Dritten als Rechteinhaber nennen.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz 

10.1     Sowohl Damcon als auch der Kunde verpflichten sich dazu, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen geheim zu halten.

10.2     Der Kunde hat sicherzustellen, dass Daten und/oder Informationen, die zum Zwecke der Vertragserfüllung von Damcon an Dritte übermittelt werden, die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die der DSGVO in Bezug auf die Übermittlung von Daten in Länder außerhalb der EU, einhalten.

10.3     Dem Kunden ist es untersagt, Daten oder Informationen, die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt geworden sind zu veröffentlichen, zu verbreiten, Dritten (vor allem konkurrierenden Dienstleistern) in irgendeiner Weise zugänglich zu machen oder für sonstige nicht mit der Erfüllung dieses Vertrages zusammenhängenden Tätigkeiten zu verwenden.

  1. Abtretungs- und Aufrechnungsverbot

 11.1     Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag mit Damcon auf Dritte ist ausgeschlossen.

11.2     Zur Aufrechnung gegenüber Damcon ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

  1. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 Damcon behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen dieser AGB wird Damcon den Kunden per E-Mail an die in der Anmeldung angegebene Adresse mitteilen. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, so gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde gesondert hingewiesen.

  1. Sonstige Bestimmungen

13.1     Auf den zwischen dem Kunden und Damcon bestehenden Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Eine Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

13.2     Soweit sich aus dem Einzelvertrag nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort für Leistungen aus diesem Vertrag der Sitz von Damcon.

13.3     Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag am Geschäftssitz derjenigen Damcon Niederlassung, die den Vertrag ausführt.

13.4     Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und/oder Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

13.5     Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.

Teil B: Besondere Bestimmungen

  1. Onlinemarketing

 1.1       Leistungsbeschreibung

 Im Rahmen des Onlinemarketing bietet Damcon Leistungen wie insbesondere Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenmarketing (SEA) sowie Social Media Advertising (SMA) an. Ziel dieser Leistungen ist es, das Suchmaschinen-Ranking des Kunden zu erhöhen, die Performance der Dienstleistung oder der Waren zu steigern durch bezahlte Anzeigen in Suchmaschinen und sozialen Netzwerken sowie die Auffindbarkeit im Internet zu verbessern. Darüber hinaus bietet Damcon Leistungen im Bereich des Affiliate-Marketings, verschiedene Media-Leistungen (z.B. Bannering) sowie E-Mail-Marketing an. Durch diese Maßnahmen können die Verkäufe des Kunden erhöht werden.

Damcon erstellt nach Rücksprache mit dem Kunden ein Marketingkonzept, das auf die Ziele des Kunden abgestimmt ist. Sowohl die gewünschten Ziele als auch die Art und Weise, insbesondere die konkrete Vorgehensweise zur Erreichung der Ziele werden zwischen den Parteien einzelvertraglich geregelt.

1.2       Exklusivität

Sofern der Kunde SEO, SEA und/oder SMA Leistungen von Damcon in Anspruch nimmt, gilt diese Beauftragung als exklusiv. Der Kunde ist während des Zeitraums, in dem ein Vertrag über vorstehende Leistungen besteht, nicht dazu berechtigt, gleichzeitig andere Dienstleister mit gleichen oder vergleichbaren Leistungen zu beauftragen, es sei denn Damcon erklärt schriftlich sein Einverständnis.

1.3       Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Funktionsfähigkeit sowie die Rechtmäßigkeit der von Damcon beworbenen Website sowie seines Angebots sicherzustellen. Auch stellt der Kunde sicher, dass sein Angebot keine Rechte Dritter, unerheblich welcher Art verletzt. Änderungen der beworbenen Website teilt der Kunde Damcon unverzüglich in Textform mit.

Der Kunde informiert Damcon unverzüglich über Preisänderungen sowie über Änderungen seines Produktangebots, sofern diese Änderungen Gegenstand der Vertragsbeziehung mit Damcon ist.

Der Kunde ist verpflichtet, Damcon über beworbene Produkte, die nicht mehr vorhanden sind, zu informieren.

1.4       Dienstleistungen Dritter

Damcon wird entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden die Dienste oder Leistungen Dritter (z.B. Google, Yahoo, Affiliate-Netzwerke, Publisher) in Anspruch nehmen oder solche Leistungen an den Kunden vermitteln.

Im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit wird Damcon Daten und Informationen des Kunden an den Dritten übermitteln, soweit dies zu Erreichung des Vertragszwecks geboten ist. Hierzu erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung.

Bei der Zusammenarbeit mit Dritten gelten gegebenenfalls deren Vertragsbedingungen sowie die jeweils einzelvertraglich geschlossenen Vereinbarungen. Soweit sich durch Änderungen in den Bedingungen, im Leistungsumfang oder aufgrund vorzeitiger Beendigung der Dienstleistung des Dritten Auswirkungen auf den Leistungsumfang durch DAMCON ergeben, wird DAMCON den Kunden hierüber so früh wie möglich benachrichtigen. Die Parteien werden dann gemeinsam eine Anpassung des Leistungsumfangs vereinbaren, die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Ziel beider Parteien am nächsten kommt.

Damcon übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Fremddienstleister, insbesondere Netzwerkdienstleistungen, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.

Soweit dies nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wurde, hat Damcon keine Verpflichtung zur Überwachung der Fremddienstleister. Insbesondere ist Damcon nicht verpflichtet die Websites von Publishern auf rechtswidrige Inhalte zu prüfen und zu überwachen. Insoweit hat Damcon Rechtsverstöße durch Dritte nicht zu vertreten.

1.5       Haftungsbeschränkung

Ein bestimmter Erfolg wird von Damcon im Bereich der angebotenen Onlinemarketingleistungen nicht geschuldet. Haben die Parteien einzelvertraglich ein erfolgsorientiertes Ziel hinsichtlich eines bestimmten Rankings festgelegt, so sind hierbei nur die im Rahmen einer bestimmten Suchanfrage angezeigten Ergebnisse, die nicht bezahlt sind, zu berücksichtigen. Eine bestimmte Ranking-Position gilt dann als erreicht, wenn die von Damcon optimierte Seite mindestens einmal in dem definierten Zielbereich gelistet wird.

Ebenso schuldet Damcon weder eine erfolgreiche Bietstrategie, noch garantiert Damcon, dass das vom Kunden vorgegebene Budget voll ausgeschöpft wird.

Damcon haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung von vorgeschlagenen Keywords (beispielsweise, weil diese Keywords Kennzeichenrechte Dritter verletzen) entstehen. Vielmehr ist der Kunde zur Durchführung einer entsprechenden Prüfung verpflichtet.

Stand: 11.12.2020

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